Hallo an alle.
Ich hätte da mal ein kleine Frage an euch. Der Betrieb in dem ich arbeite hat jetzt Kurzarbeit eingeführt. Betroffen davon sind bei uns alle Produktionsmitarbeiter und alle deren Aufgabe direkt mit der Auftragslage gekoppelt ist (also AV z.B.). Ich bin in meiner Firma offiziell als Produktionshelfer angestellt, mache aber seit zwei Jahren ein begleitendes Studium, das auch von der Firma bezahlt wird. Ich habe dafür einen zusätzlichen Vertrag bekommen, der mich für die Dauer meines Studiums von meiner zu erbringenden Arbeitsleistung freistellt.
In der Praxis läuft es so ab, das ich aber mal eingreife wenn z.B. eine Maschine nicht richtig läuft oder gewartet werden muss, ich kümmere mich um die Haustechnik und bin auch noch Sicherheitsbeauftragter in der Firma. Alles sachen, die ich auch gerne mache.
Was ich jetzt wissen will: Gilt diese Kurzarbeitsregelung auch für mich, obwohl ich von der Arbeitsleistung freigestellt bin? Selbst wenn ich diesen Zusatzvertrag nicht hätte, wäre ich nur für die Technik aber nicht für die Produktion da, da ich nach dem Studium eh in die Fertigungstechnik wechsel und einen Ing. ersetzen soll. In meinem Vertrag steht aber halt noch der Produktionshelfer...
Hier im Betrieb weiß keiner was und die Geschäftsleitung hüllt sich in unwissendes schweigen.
Auf jeden fall schonmal Danke für eure mühe und hoffentlich wisst ihr was über solche sachen.
LG
Ralf