Zitat:
Zitat von Holperik
Wie wurden diese Stunden bezeichnet, als Überstunden? Das Bundesarbeitsgericht hat in einer relativ neueren Entscheidung ausgeführt (BAG, Urt. v. 22.4.2009 - 5 AZR 133/08), dass das reine Ableisten von zusätzlichen Stunden auch über viele Jahre hinweg für sich allein genommen jedenfalls nicht zu einer vertraglichen Änderung der Arbeitszeit führt.
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Richtig aber....
Es kann natürlich nicht sein, dass ein AG in Zukunft Leute mit 1h am Tag anstellt und sie 8h beschäftigt und den Rest als Überstunden bezeichnet und dann einfach beliebig schalten und walten kann.
In dem Urteil war 1. die Aufgabe zusätzlich, es war keine einfache zeitliche Ausweitung der Arbeit, sondern eine Zusatztätigkeit und die Überstunden wurde konkret jeweils dokumentiert als Überstunden, deshalb ja auch deine Frage.
Letztlich müsste man die Entscheidung aber dem Richter überlassen und natürlich kann der AN auch verlieren.
MfG
Matthias