Zitat:
Zitat von ariane.a
Also, bekommen die Beiden noch 8 Stunden bezahlt, ohne Änderungskündigung?
|
wenn das seit Jahren so ist,.... müssten sie, ja.
Wie Holperik nebenan schon schrieb:
Zitat:
|
Die entscheidende Frage ist, ob durch die dauerhafte Leistung von 8 Stunden eine (ggf. stillschweigende) Änderung des Arbeitsvertrages eingetreten ist oder nicht.
|
Wenn die Chefin das aber einfach nicht tut,.... müsste man dagegen klagen.
Und ich nehme an, dass das Elend dann seinen Lauf nimmt.
Schlagt ihr doch vorübergehende Kurzarbeit vor.....