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Alt 02.02.2012, 15:14
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Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 3
Standard Zusätzliche Nachtarbeit

Hallo,

gesetzt folgender Fall:
Es gibt eine Bereitschaft in einer Landesbehörde im schönen Land Thüringen. Bereitschaftshabende werden in der Nacht anegrufen und versuchen dann per Telefon ein Problem zu lösen. Können Sie es nicht lösen, fahren Sie in das Amt.
Wenn sie einschätzen können, das Problem nicht selbst lösen zu können, gibt es die Dienstanweisung auch andere Mitarbeiter OHNE Bereitschaft mit einbeziehen zu dürfen. Auch diese sind per Dienstanweisung dann verpflichtet rein zu fahren.
Nun könnte es passieren, dass jemand ohne Bereitschaft reinfahren muss und nur die exakte Zeit im Amt vergütet bekommt. Laut Aussage der Leitung erhält er dann einen zeitzuschlag, wenn er die Zeit nicht in der folgenden Woche "abbummeln" kann.

Meine Fragen:
- Wer trägt die Fahrtkosten bei einem Notfall wenn man Bereitschaft hat. Öffentlicher Dienst fährt in den meisten Fällen nicht schnell genug ...
- Wer trägt die Fahrtkosten bei einem Notfall, wenn man keine Bereitschaft hat? Ist die Dienstanweisung überhaupt rechtens, dass man Angestellte hereinruft außerhalb der Arbeitszeiten?
- Wenn ja ^^ : Wie sieht die Vergütung in so einem Fall aus. Zumal im Auto ganz sicher dann nicht an den nächsten Urlaub denkt, sondern schon intensiv über das Problem nachdenkt. Auch dass es keinen besondere Vergütung geben soll, ist kaum zu glauben.

Chris
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