Arbeitszeit Monteur
Ein Monteur arbeitet nach Anweisung seines Arbeitgebers bei verschiedenden Kunden. Nach einer Woche Arbeit gibt er seinen Arbeitszeitnachweis beim Arbeitgeber ab.
45 Stunden Arbeits- und Reisezeit. Der Arbeitgeber bezahlt aber nur 40 Stunden und meint, das sei betriebliche Übung.
Im Arbeitsvertrag steht nichts darüber, wie die Zeit gezählt oder erfasst wird, nur dass der Arbeitnehmer die Aufträge des Arbeitgebers ausführen muss.
Kann der Arbeitgeber einfach geleistete Arbeitsstunden streichen? Muss der Arbeitnehmer das Geld oder die Zeit einklagen?
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