#1 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 09:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2012
Beiträge: 4
Standard Kündigung von einem befristeten Arbeitsvertrag nach der Probezeit

Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses.

Im Arbeitsvertag steht folgendes:

.............
********* hat jederzeit das Recht, unter der Einhaltung der Kündigungsbestimmungen nach § 19 TVV bereits vor dem vereinbarten Beendigungszeitraum aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden.



So jetzt zum § 19 TVV Absatz (4) und (5):

(4)
Nach Maßgabe des Absatzes 5 können unbefristete Arbeitsverhältnisse jederzeit, befristete Arbeitsverhältnisse in der Probezeit gekündigt werden.

(5) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigngsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit (§4)

bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen
von mindestens 5 Jahren 3 Monate
.............
.............
_________________________ _________________________

Was bedeutet das jetzt für mich konkret. Ist das nicht ein Wiederspruch? Das man in der Probezeot (6 Monate) jederzeit kündigen kann ist doch sowieso klar oder. Heißt das jetzt, dass ich nach der Probezeit nicht mehr kündigen kann. Ich frage deshalb, weil dort echt eine miese kollegiale Stimmung herrscht und ich mich nicht 3 Jahre da zwangsweise binden will.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, wäre super.
Vioelen Dank

Schöne Sonnenblume
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an