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Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertag steht folgendes: ............. ********* hat jederzeit das Recht, unter der Einhaltung der Kündigungsbestimmungen nach § 19 TVV bereits vor dem vereinbarten Beendigungszeitraum aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. So jetzt zum § 19 TVV Absatz (4) und (5): (4) Nach Maßgabe des Absatzes 5 können unbefristete Arbeitsverhältnisse jederzeit, befristete Arbeitsverhältnisse in der Probezeit gekündigt werden. (5) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigngsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit (§4) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen von mindestens 5 Jahren 3 Monate ............. ............. _________________________ _________________________ Was bedeutet das jetzt für mich konkret. Ist das nicht ein Wiederspruch? Das man in der Probezeot (6 Monate) jederzeit kündigen kann ist doch sowieso klar oder. Heißt das jetzt, dass ich nach der Probezeit nicht mehr kündigen kann. Ich frage deshalb, weil dort echt eine miese kollegiale Stimmung herrscht und ich mich nicht 3 Jahre da zwangsweise binden will. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, wäre super. Vioelen Dank Schöne Sonnenblume |
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