#13 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 16:34
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Registriert seit: 29.12.2010
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Standard AW: Kündigung von einem befristeten Arbeitsvertrag nach der Probezeit

Zitat:
Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
Aber erst Rechtschutz, dann streiten funktioniert.

Der Streit entsteht ja erst dann, wenn die AN tatsächlich kündigt und der AG das nicht akzeptieren will.
Dass man sich im Vorfeld schon einmal Gedanken darüber gemacht hat, wozu man so eine Versicherung überhaupt brauchen könnte, spielt keine Rolle, wenn so ein Streit tatsächlich erst später ausbricht.
Hm, da magst du Recht haben, ich bin nicht vom Fach und kenne die "Ich-halt-mich-da-raus"-Floskeln eines Versicherers nicht.
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"Wir wissen in etwa, wer du bist, was dich interessiert und wer deine Freunde sind."
Eric Schmidt, Google-Chef, im "Wall Street Journal" über die Möglichkeiten individueller Produktwerbung im Internet.
Zitat entnommen am 19.08.10, WN
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