AW: Umstrukturierung während der Elternzeit - muss mich das Interessieren?
Der AG kann dir jetzt aktuell nicht kündigen das ist richtig.
Am ersten Tag nach der Elternzeit bist du aber wieder so gestellt wie alle anderen Kollegen auch, dann gibt es keinen Schutz mehr, der AG kann theoretisch am ersten Tag kündigen, es gibt dann keine 3 Monate Karrenz mehr, er hat lediglich die Kündigungsfrist einzuhalten.
Ob er dann mit einer Kündigung durchkommt ist natürlich eine andere Fragen, betriebsbedingt müsste er ja eine Sozialauswahl durchführen, mit allen dir vergleichbaren Kollegen, wo du mit Kind und entsprechenden Unterhaltsverpflichtungen Vorteile hast.
Die Frage die du hast kann man aber grundsätzlich hier ohne Kenntnis der näheren Umstände nicht beantworten. Ob du jetzt auf der Liste eher oben stehst oder unten.
Wenn du intern eine neue Stelle bekommst durch Bewerbung, dann gibst du vielleicht aktuell den Kündigungsschutz auf aber wieso sollte der AG dann eine "neu" eingestellte Kollegin kündigen?
Beide Vorgehensweisen können Vor und Nachteile haben. Ich würde mich vor Ort mal juristisch beraten lassen, konkret was übers Netz dazu zu sagen ist schwierig ohne weiteren Einblick in die Firma.
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