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Der Versicherungsschutz ist ja gegeben, allerdings ist kein AG verpflichtet, beschädifte Fahrzeuge igendwie zu ersetzen. In manchen Betrieben gibt es aber eine sogenannte "Billigkeitszuwendung ". Das heißt, es gibt einen zuschuss des AG zum entstandenen Schaden. Wäre über den BR anzugehen.
Google mal unter Billigkeitszuwendung
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Die Herrschenden müssen bewacht werden, nicht die Beherrschten Friedrich Dürrenmatt |
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