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Alt 01.02.2012, 05:07
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Standard 2. Arbeitstag freinehmen für Eignungstest

Hallo, ich stecke ein wenig in der Zwickmühle. Ich habe am 1.3. meinen ersten arbeitstag bei einer Firma. Das blöde ist jedoch, dass ich einen Tag später, einen Eignungstest für einen Studiunplatz habe, den ich gerne Wahrnehmen möchte. Mein Arbeitsvertrag ist auf ein Jahr befristet und hat eine Probezeit von 6 Monaten. Das Studium würd auch erst im Oktober beginnen. Wie kann ich jetzt dem Arbeitsgebenr verklickern, dass ich gleich am 2. Arbeitstag frei brauche. Oder soll ich am besten ehrlich sein und sagen, ich habe noch einen Eignungstest zu absolvieren!. Schleißelich will ich mir auch den Studiunplatz warm halten, falls das mit dem Job nichts wird.

Besten Gruß
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Stichworte
probezeit, urlaub, urlaubsanspruch

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