die Kündigungsfristen stehen im verlinkten § 622 BGB. Nach 10 Jahren sind es 4 Monate.
Zitat:
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eine insolvenz wuerde da aber sicher niemand "freiwillig" beantragen.
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Das freiwillig ist relativ. Es gibt gesetzliche Vorgaben in der Insolvenzordung und z.b. im GmbH-Gesetz, wann der Geschäftsführer Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen muss. Das sich die wenigstens daran halten und die Anträge i.d.R. immer Wochen oder Monate zu spät gestellt werden, ist die Erkenntnis aus der Realität.