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Die Angelegenheit an sich scheint sich ja wohl zu regeln.
Möchte aber dennoch hier nooch mal zum Mahnbescheid kommen. Das Mahnverfahren ersetzt eigentlich nur teure gerichtsprozesse. Bei Antragstellung prüft das Gericht nicht ob die Forderungen gerecht sind oder nicht. Das Gericht erlässt den Mahnbescheid wenn der angegebene Grund der Forderung nach den Gesetz gerechtfertigt ist. Eine weitere Prüfung erfolgt nicht. Reagiert der Schuldner auf das Mahnverfahren nicht, in Form eines Wiederspruch, kann direkt ein Vollstreckungsverfahren erfolgen. Erhebt der Schuldner Wiederspruch geht die Sache vor Gericht. Hat der Schuldner kein Wiederspruch eingelegt und es ergeht ein Vollstreckungsbescheid, kann der Schuldner hier noch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch dann geht die Sache vors Gericht. Hier ist die Sachlage dann allerdings so, daß die Vollstreckung dennoch durchgeführt wird und nur auf gesonderten Antrag des Schuldner per einstweiliger Anordnung aussetzen lassen kann. Diesem Antrag wird in der Regel aber nur statt gegeben wenn der Schuldner eine Sicherheit hinterlegen kann. Zu guter letzt gibts dann noch die Möglichkeit eines Vergleichs. Die Kosten des Mahnverfahrens richten sich im übrigen nach dem Streitwert in Euro gerechnet. Die sind vorab in einer Tabelle ersichtlich.
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