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Guten Tag,
folgender Fall, Die Schwangerschaft wurde dem AG bekannt gegeben, dieser verhängt sofort ein Beschäftigungsverbot welches jedoch erst nach einer Beurlaubung in Kraft tritt, diese Beurlaubung wird mit dem Resturlaub+Jahresurlaub verrechnet welcher noch offen steht, und tritt sofort in Kraft. Original Wortlaut Auszug: ...aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlauben wir sie ab sofort und sprechen ein anschließendes Beschäftigungsverbot aus. Unter Anrechnung ihres Urluabsanspruchs beginnt das Beschäftigungsverbot am XX.XX.2012 und ist bis auf weiteres gültig da folgende Tätigkeiten zu Ihrem Arbeitsplatz als... zählen. ... Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung sowie die Anzeige Ihrer Schwangerschaft ist dem Amt für Arbeitsschutzt bei der bezirksregierung XXX zugestellt worden. ... ZITAT ENDE: Ist dies rechtens? Und wenn Nein auf Grund welcher Rechtsgrundlage? Vielen dank Zwergnase |
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