|
|||
|
Hallo,
ich habe einmal eine Frage, die nicht ganz einfach ist. Ich bin Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr. Ein Kamerad hat jetzt eine Abmahnung bekommen. Was war geschehen? Wir hatten einen Vollalarm, ein Brand in einem Altenheim. Es war also Gefahr im Vollzug. Der Kamerad, war daraufhin mit einem Dienstfahrzeug zur Feuerwache gefahren. Für die Nutzung von Dienstfahrzeugen gibt es die Regelung, dass die Nutzung nur mit vorheriger Genehmigung des Vorgesetzten geschehen zu hat. In Betrachtung der Gesamtsituation, ist die Abmahnung gerechtfertigt? Die es war Gefahr im Vollzug und die Nutzung diente der Gefahrenabwehr. Das Ganze ist in Schleswig-Holstein (Schwarzenbek) geschehen. Was meint Ihr dazu, ist die Abmahnung berechtigt? Ich freue mich auf eure Antworten. Gruß Thomas |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|