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Alt 02.02.2012, 06:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2011
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Standard AW: sexuelle Belästigung

Zitat:
Zitat von ultima Beitrag anzeigen
Derzeit bin ich als Personalverantwortlicher bei einem öffentlichen Münchner Arbeitgeber beschäftigt. Ich selbst bin dabei für ca. 340 Mitarbeiter zuständig.
Sofern Du zuständig bist, das also in deinem Bereich stattfand... würde ich ihr schriftlich die Kontaktdaten der zuständigen Beschwerdestelle mitteilen.
Schönes nichtssagendes Auskunftsmail in ÖD-deutsch.

Dann hast Du formal korrekt gehandelt.

Es sei denn, du bist selber die zuständige Beschwerdestelle.
Dann um eine konkrete Schilderung des Sachverhaltes bitten (schriftlich) und die dann so behandeln, wie es bei euch im Beschwerdeverfahren geregelt ist.

Ist nichts geregelt, gibs deinem Vorgesetzten mit der Bitte um Anweisung, wie zu verfahren ist.
Im Extremfall, kann das immerhin ein Disziplinarverfahren für den Kollegen bedeuten. Da würde ich jeden Schritt sauber dokumentieren.
__________________
Ich äußere keine verbindliche Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.
Und:
jeder abhängig Beschäftigte sollte eine Arbeitsrechtsschutzversic herung haben!
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