Fragen vollstreckbarer Titel Arbeitsgericht
Guten Abend zusammen,
ich hätte ein paar Fragen zur vollstreckbaren Ausfertigung des Protokolls aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich:
- Wenn die Ausfertigung mit der Vollstreckungsklausel vorliegt, muss sie ja dem Schuldner (bzw. dem schuldner über das Amtsgericht) zugestellt werden. Schickt man hier das Original (per Einschreiben) oder lässt man sich irgendwo eine Kopie beglaubigen? Wenn ja kann man die überall beglaubigen lassen (z.B. Gemeinde) oder muss das durch einen Notar passieren? Oder stellt das Arbeitsgericht u.U. auf Wunsch auch eine beglaubigte Kopie aus?
- Es wird wohl um Geldforderungen (Amtsgericht) und Zeugnis (Arbeitsgericht) gehen, reicht es hier, wenn die vollstreckbare 1x zugestellt wurde oder muss das 2x gemacht werden?
Anwalt war im Vergleichsverfahren nicht beteiligt. Zustellung Anwalt-Anwalt also nicht möglich, AN muss zustellen.
Hoffe es kann jemand helfen, vielen Dank schon einmal.
Geändert von Jani122 (30.01.2012 um 18:07 Uhr).
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