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Unser Gesamtbetriebsrat hat folgender Vereinbarung zugestimmt:
Ein kurzes Beispiel, um dies zu illustrieren: Ein Arbeitnehmer ist Fachspezialist, also keine unqualifizierte Arbeitskraft, aber auch kein Manager auf Zeit. Der Arbeitnehmer arbeitet im Kundenauftrag, z.B. in einem Kundenprojekt, vor Ort beim Kunden. Monat X hat 20 Arbeitstage, die Regelarbeitszeit pro Woche beträgt 40 Stunden. Das ergibt 4*40 = 160 Sollstunden für diesen Monat. Der Arbeitnehmer kündigt dem Arbeitgeber und dem Kunden an, dass 220 Stunden Arbeit in diesem Monat benötigt werden, um das Arbeitsziel zu erreichen. Nehmen wir mal an, dass ein Aufschub der Arbeit vom Kunden nicht gewünscht ist, und die Arbeit nicht auf mehrere Schultern verteilt werden kann mangels Fachwissen bzw. benötigter Einarbeitung. Kunde, Vorgesetzter des Arbeitnehmers und Betriebsrat des Arbeitnehmers stimmen zu. Der Arbeitgeber stellt dem Kunden die komplette Mehrarbeit in Rechnung, stellt also 160 Stunden und 60 Überstunden inkl. Überstundenzuschlag in Rechnung. Die Stunden, die der Arbeitnehmer als Freizeitausgleich erhält, werden vom Arbeitgeber so berechnet:
Unterm Strich hat jemand also 60 Überstunden geleistet und kann dann nur 14 Stunden (ein Viertel) freinehmen. Der Arbeitgeber dagegen stellt dem Kunden die kompletten 60 Stunden (plus Zuschlag) in Rechnung. Folgende Fragen habe ich:
Vielen Dank! |
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| betriebsvereinbarung, rechtskonform, überstunden |
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