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Alt 28.01.2012, 15:06
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Standard Betriebsvereinbarung Wegfall von Überstunden

Unser Gesamtbetriebsrat hat folgender Vereinbarung zugestimmt:
  • Geleistete Stunden bis zu 120% der Monatsarbeitszeit werden nicht berücksichtigt
  • Von den mehr als 120% geleisteten Stunden werden 50% nicht berücksichtigt
  • Die verbleibenden Überstunden sollen im Rahmen der normalen Arbeitszeit möglichst zeitnah abgebaut werden

Ein kurzes Beispiel, um dies zu illustrieren:

Ein Arbeitnehmer ist Fachspezialist, also keine unqualifizierte Arbeitskraft, aber auch kein Manager auf Zeit.

Der Arbeitnehmer arbeitet im Kundenauftrag, z.B. in einem Kundenprojekt, vor Ort beim Kunden.
Monat X hat 20 Arbeitstage, die Regelarbeitszeit pro Woche beträgt 40 Stunden.
Das ergibt 4*40 = 160 Sollstunden für diesen Monat.

Der Arbeitnehmer kündigt dem Arbeitgeber und dem Kunden an, dass 220 Stunden Arbeit in diesem Monat benötigt werden, um das Arbeitsziel zu erreichen. Nehmen wir mal an, dass ein Aufschub der Arbeit vom Kunden nicht gewünscht ist, und die Arbeit nicht auf mehrere Schultern verteilt werden kann mangels Fachwissen bzw. benötigter Einarbeitung. Kunde, Vorgesetzter des Arbeitnehmers und Betriebsrat des Arbeitnehmers stimmen zu. Der Arbeitgeber stellt dem Kunden die komplette Mehrarbeit in Rechnung, stellt also 160 Stunden und 60 Überstunden inkl. Überstundenzuschlag in Rechnung.

Die Stunden, die der Arbeitnehmer als Freizeitausgleich erhält, werden vom Arbeitgeber so berechnet:
  • 120% von 160 Sollstunden = 192 Stunden
  • Verbleiben noch 220 - 192 Stunden = 28 Stunden
  • Nach Halbieren (28 / 2) bleiben noch 14 Stunden über, die der Arbeitnehmer freinehmen kann.

Unterm Strich hat jemand also 60 Überstunden geleistet und kann dann nur 14 Stunden (ein Viertel) freinehmen. Der Arbeitgeber dagegen stellt dem Kunden die kompletten 60 Stunden (plus Zuschlag) in Rechnung.

Folgende Fragen habe ich:
  • Ist diese Betriebsvereinbarung gültig? Kann ein Betriebsrat also anscheinend zusammen mit dem Arbeitgeber bzgl. Überstunden weitgehend beschließen, was er will, und dann wird es rechtsgültig?
  • Müsste eine Klage eingereicht werden, um die Betriebsvereinbarung anzufechten, oder gibt es andere Wege? (Nach einem nochmaligen Gespräch mit dem Betriebsrat natürlich.)
  • Hat jemand Erfahrung mit vergleichbaren Situationen, oder kennt entsprechende Urteile?

Vielen Dank!
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Stichworte
betriebsvereinbarung, rechtskonform, überstunden

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