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Zitat von filter
Richtig, diese Klausel ist nach derzeitger Rechtsprechung ganz klar unwirksam. Der BR verhift hier also dem AG zur kostenlosen Mehrarbeit. Das ist doch gar nicht zu glauben. Wen habt Ihr denn da gewählt?
Wie wäre es mit § 43 Abs. 3 BetrVG?
"(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen."
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Was nützt Dir die Betr.VS, diese ist kein Beschlußgremium,,,,,
Man muß den Klageweg gehen,,,,,,,,,