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Hallo,
im Unternehmen gilt seit 2009 ein Haustarifvertrag. Jetzt beabsichtigt die Geschäftsleitung einen Sanierungstarifvertrag durchzusetzen. Dieser wäre mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Ich bin kein Gewerkschaftsmitglied. Die Anwendung des Tarifvertrages erfolgt durch Arbeitsvertragliche Reglung (Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, findet der jeweils gültige Haustarifvertrag der XYZ-GmbH (derzeit in der Fassung vom...) auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung. ...). Muss ich, sollte der Sanierungstarifvertrag zustande kommen, zu den niedrigeren Konditionen arbeiten. Ich möchte selbst nicht kündigen und auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Für Antworten, möglichst mit den Quellen auf die gesetzlichen Reglungen bzw. entsprechende Urteile bin ich sehr dankbar. MfG roro0469 |
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