Es geht um folgendes Problem:
Im Oktober wurde ich von einem großen Theater angefragt, ob ich als Gastassistentin arbeiten möchte. Zwischen mir und dem Theater wurde daraufhin ein befristeter Gastvertrages geschlossen, der eine sozialversicherungs- und steuerpflichtige Tätigkeit bestätigt. Der
Vertrag benennt sowohl Zeitraum, als auch das konkrete Projekt, aber auch, dass der Vertrag nicht den Bestimmungen des NV Bühne (Tarifverträge im Bereich Theater) unterliegt, ausgenommen einzelner Paragrafen. Der Vertrag liegt sowohl mir, als auch dem Theater von allem Seiten unterschrieben vor.
Einen Tag vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn erkrankte die Regisseurin schwer, so dass die Produktion auf unbestimmte Zeit verschoben wurde und sämtliche Vorgänge, die mit der Produktion in Zusammenhang stehen, auf Eis geliegen. Das gilt offensichtlich auch für meinen Arbeitsvertrag. Nach der ersten telefonischen Mitteilung, dass das Projekt zu einem anderen Zeitpunkt stattfindet, passierte seitens des Theaters nichts. Ich bin mehrmals auf die G'eschäftsleitung zugegangen mit der Bitte um Klärung oder die Einteilung für ein anderes Projekt, denn schließlich habe ich keinen Werkvertrag für nur diese Produktion, sondern ein Anstellungsverhältnis. Und mir ist auch klar, dass ich dem nachkommen muss.
Das Theater sieht es nun so, dass durch die Projektverschiebung das Arbeitsverhältnis nicht mehr gültig ist. Allerdings wurde mir das nicht schriftlich bestätigt und bislang habe ich keinen Auflösungsvertrag erhalten. Da selbst meine Fahrtkosten noch nicht rückerstattet wurden, ob wohl ich die schon sehr lange vor dem Krankheitsfall eingereicht hatte, schrillen bei mir die Alarmglocken. Die Summe der Aufwendungen sind zudem beträchtlich hoch, denn es handelt sich um die Entfernung Berlin-Mannheim. Zusätzlich fragt nun auch noch meine Krankenkasse bei mir an, weil ich noch nicht ordnungsgemäß vom Theater als deren Arbeitnehmer angemeldet wurde.
Sollte ich mich bereits jetzt auf einen Anwalt zubewegen?
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!!