Zitat:
Zitat von ApothekerMS
Wie ist eigentlich mit Arbeitszeitregelung?
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Mit der Arbeitszeitregelung ist es so wie es vereinbart ist.
Es kommt darauf an was im Arbeits- Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Falls tatsächlich
nichts geregelt wäre, und im Vertrag nur steht 20h die Woche ist es so wie mein Vorredner schrieb, der AG muss die 20h einsetzen, alles was er weniger einsetzt fällt unter Annahmeverzug,hat der AG also trotzdem zu bezahlen, bzw. als Arbeitszeit anzurechnen und muss nicht nachgeholt werden.
Die Lage der Arbeitszeit fällt unter das Direktionsrechts (wenn nichts geregelt ist). D.h. der AG kann die Lage nach betrieblicher Notwendigkeit einteilen, hat dabei aber so weit möglich auch deine Interessen zu berücksichtigen (nach sittlichem Ermessen).
MfG
Matthias