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Alt 25.01.2012, 18:15
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Standard Arbeitsrecht im Bereich der Sozialberufe

Hallo liebe Leute,

als erstes möchte ich sagen, dass wenn es hierzu schon einen Thread gibt, bitte Bescheid geben.

Es geht um folgenden Fall:

Meine Freundin arbeitet in einem Heim für schwer erziehbare Kinder als Pädagogin (dabei muss sie alleine eine Gruppe von ich glaube sieben Kindern versorgen) und muss dort des öfteren auch 24-Stunden-Dienste schieben. Das bedeutet, dass sie dort auch schlafen (quasi als Bereitschaftsdienst) muss. Berechnet werden ab 22.00 Uhr des Vorabends bis 8.00 Uhr am nächsten Tag 3 Stunden. Des Weiteren werden ihr für die Nutzung des Schlafraums und für das Essen Lohn abgezogen. Nun meine Fragen dazu:

1. Muss der Bereitschaftsdienst, der insgesamt 10 Stunden beträgt, nicht komplett als Arbeitszeit angerechnet werden (und nicht nur 3 Stunden)?

2. Darf der Betrieb die Nutzung des Schlafraums (der ja genutzt werden muss, da sie ja ansonsten im Auto bzw. auf dem Boden der Küche o.*. schlafen muss) sowie die Essen überhaupt von Lohn abziehen?

3. Darf meine Freundin überhaupt 24 Stunden am Stück am Arbeitsplatz (respektive in ihrer Gruppe) sein (und das alleine) oder gibt es da Regelung bzgl. von Zwangspausen?

Für jede Antwort bedanke ich mich jetzt schon und würde bitten bei Antworten gegebenenfalls einen Paragraphen mit anzugeben, sofern der bekannt ist.:danke:

Mit besten Grüßen!
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Stichworte
24-stunden-dienste, lohnabzug, sozialberufe

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