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Hallo.
Ich frage im Auftrag für jemanden. und wir sind sehr verzweifelt. Suchen Hilfe!!! AN = Arbeitnehmer / AG= Arbeitgeber / KK = Krankenkasse (gesetzliche) Kurze Story: AG: Klinik in privater Trägerschaft AN: seit 10 Jahren in Beschäftigung / Vollzeit / Abteilungsleitung Problem 1: wir bekommen keine Gehaltserhöhungen sondern nur Leistungszulagen (monatl.) die jederzeit ohne Angabe von Gründen gestrichen werden können und jedes Jahr neu begründet werden müssen. AN bekommt diese Zulage seit 6 Jahren ohne Unterbrechung. Gibt es da inzwischen ein Gewohnheitsrecht? Problem 2: AN soll von KK "x" zu KK "y" wechseln, da AG mit KK "y" besser zusammenarbeitet. Wenn AN nicht wechselt wir die Leistungszulage rückwirkend zum 1.1. gestrichen. ersatzlos ist das rechtens? LG onemoe87 |
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