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Huhu!
Ich arbeite als 400€ bzw 325€-Kraft bei einer Supermarktkette, die sich eigentlich an einen Tarifvertrag zu halten hat - alleine schon mein Arbeitsvertrag entspricht dem wegen der Kündigungsfristen nicht. Ich hab' nun das Problem, dass alle Leistungen in dem TV immer für Vollzeit-, Teilzeitkräfte und Auszubildende definiert sind - aber nicht für Aushilfen. Habe ich die gleichen Rechte? Also steht auch mir ein Spätzuschlag, Weihnachts- und Urlaubsgeld (hier anteilig, ist mir auch klar ) zu?PS: Und wie viel später nach meinem Urlaub darf ich das Urlaubsgeld dann noch verlangen? |
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