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Alt 24.01.2012, 07:56
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Standard Fortbildungspflicht bei Teilzeitkräften

Hallo alle zusammen!

Meine Frau arbeitet in einem Krankenhaus als Krankenschwester in einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis . Sie übernimmt die Nachtdienste. Der AV lehnt sich an den normalen TV der Krankenhäuser an.
Im Zuge des QM möchte der AG seine AN fortbilden.
Die FB wird in einem Punktesystem bewertet.
5 Punkte werden als "Pflichtfortbildung" (Arbeitsschutz, MPG, Brandschutz, etc) den Teilzeitkräften angerechnet. Die AN sollen im Jahr 12 Punkte erreichen.
Bei Vollzeit werden die FB Stunden als Arbeitszeit berechnet.
Bei Teilzeit werden sie nur anteilig berechnet.
Meine Frau bekommt zwar die 12 Punkte, aber nur die Hälfte der aufgebrachten Zeit vergütet.

Sie hat einen AV über 30%. Also bindet sie sich auch nur für die 30% an ihren AG. Meiner Meinung nach muss sie nicht mehr für ihren AG aufbringen. Der BR ist anderer Meinung - sie ist in ihrem AV zur Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Aber dann brauch ich ja keinen Teilzeitvertrag und Ü-Stunden und Mehrarbeit müssen vorher durch den BR genehmigt werden, oder?
Jetzt hat meine Frau Angst, sie könnte eine Abmahnung kassieren.

Wie sieht ihr das?

Danke und Gruß.

Cllatch
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