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Alt 24.01.2012, 06:21
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Standard Kündigung in der Probezeit während Krankschreibung

Hallo liebe Leute...

Ich habe folgendes Problem:

Ich arbeite bei einer Krankenkasse, jedoch im Finanzmanagement, also fern ab vom Kerngeschäft. Probezeit habe ich sechs Monate. Nach fünf Monaten ist mir nun gekündigt worden. (Ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit)

Ich bin seit einer Woche au geschrieben. Habe also die Kündigung innerhalb meiner au bekommen.( die erste)

Nun meine Frage: Wenn meine au länger andauert, als das Beschäftigungsende(31.01. 2012), bekomme ich Krankengeld von meinem Arbeitgeber, jedoch als Krankenkasse?
(bin auch dort versichert)

Laut EfzG 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.

Ist das richtig?






Ich bitte dringend um Hilfe....
vielen Dank!
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Stichworte
arbeitsunfähig, krankengeld, kündigung, probezeit

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