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Hallo,
angenommen, AN hat einen Behandlungstermin beim Arzt. Wegen der Arbeitszeiten (Mo.-Fr. tgl. 8:00 bis 18:30) kann der Termin nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Eine "Anwesenheitsbescheinigun g" vom Arzt wurde bereits vorgelegt, nun fordert der AG eine weitere Bescheinigung, dass es um eine "akute Untersuchung" ging, es war aber eben nicht akut und dem AG wurde schon von vornherein gesagt, dass es ein Behandlungstermin ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es wegen der Arbeitszeiteiten zu weiteren Terminen während der Arbeitszeit kommt. Pikanterweise geht es um eine Gesprächstherapie bei einem Psychotherapeuten - Ursache der Erkrankung sind massive Schikanen des AG. Kann der AG eine entsprechende Bescheinigung fordern, oder wäre die bereits übergebene Anwesenheitsbescheinigung ausreichend? Muss darin das Krankheitsbild beschrieben sein? Wenn's geht mit Quellen. Danke! |
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