Zitat:
Zitat von Fussballsend
Auch wenn die Kameras mehr auf AN als auf die Maschinen gerichtet sind?
wie will man beweisen das es ausschließlich sich um eine Überwachung von Arbeitnehmern handelt?
Gruß FS
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Indem man die Position der Kamera zum ausgerichtetem Ziel nimmt. Ist hier ein mehr AN und mehr Umfeld als Maschine zu sehen, hätte der AG in einem gerichtlichen Verfahren zu Beweisen das dies ausschliesslich zur Maschinenüberwachung geschieht.
In dem Unternehmen in dem ich tätig war hatten wir einen ähnlichen Fall. diese Kameras hängen nun schon seit 10 Jahren nur noch zur Deko rum.