Urlaubsanspruch bei Elternzeit
Hallo liebes Forum,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher in 2012 zwei mal für je 1 Monat Elternzeit beantragt hat: 08.01. - 07.02.2012; 08.06. - 07.07.2012. Das Kind wurde am 08.10.2011 geboren. Soviel mir bekannt, beginnt die Elternzeit immer mit dem Tag der Geburt?? Wie sieht es hier mit dem Urlaubsanspruch aus - wir gewähren 30 Tage. Lt. Gesetz kann nur für einen "vollen " Kalendermonat Elternzeit eine Urlaubkürzung erfolgen. Somit hätte er seinen vollen Urlaubsanspruch in 2012? Wer kann hier helfen?
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