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Zitat von dismissed
Frage: kann ich eine kleine Abfindung erzwingen, wenn ich drohe, diese Art der Scheinselbstständigkeit vors Gericht zu bringen? Lohnt sich so etwas? Wie gehe ich vor, wenn ich eine außergerichtliche Einigung erzielen möchte (das Schnellste und Einfachste)?
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Außergerichtlich: fragen ob man eine bekommt.
Gerichtlich: man erhebt beim Arbeitsgericht eine Klage mit der Begründung:
a) es war tatsächlich ein Arbeitsverhältnis
b) es besteht Kündigungsschutz und die Kündigung ist sozialwidrig
Wobei b nur geht wenn mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte.
Geklagt werden müßte aber auf Aufhebung der Kündigung, nicht auf Abfindung. Die kann dann als Vergleich das Ergebnis sein.
Wenn das Arbeitsgericht ein Arbeitsverhältnis feststellt, wäre der nächste Schritt die Rückabwicklung der Sozialversicherung, d.h. man läßt sich die Beiträge für den gesamten Zeitraum erstatten, die man als freiwillig Versicherter an die Krankenkasse (falls gesetzlich versichert) als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber an die Rentenversicherung zahlen mußte. Das macht mehr aus als 2 - 3 Monatsgehälter, geschätzt etwa 9 Monatsgehälter. Einen noch etwas höheren Betrag (da auch noch Arbeitslosenversicherung) darf gleichzeitig der Arbeitgeber nachzahlen.
E.D.