|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich des Arbeitszeugnisses. Mal angenommen, der ausgeschiedene AN erhält ein Zeugnis mit dessen Inhalt er nicht in allen Punkten übereinstimmt. Besteht aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Anspruch, sich das Zeugnis erklären zu lassen bzw. die Beweggründe für die jeweils gewählte Formulierung zu erfahren ? Vielen Dank im Voraus. MfG Stefan Geändert von StefanGer (21.01.2012 um 22:22 Uhr). |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|