Weihnachtsgratifikation?? ?
Eine Gratifikation ist gleichzeitig Treueprämie. So weit eine Weihnachtsgratifikation gezahlt wird, ist sie zurückzuzahlen, wenn der Angestellte auf Grund eigener Kündigung oder auf Grund außerordentlicher, verhaltensbedingter oder personenbedingter Kündigung des Praxisinhabers vor dem 31. März des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres oder, sofern die Gratifikation eine Monatsvergütung erreicht, bis zum 31. März des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.
Meine Frage: Wie ist dieser Text zu versehen, wenn erst 8 Monate dabei, somit eine Weihnachtsgratifikation weniger als eine Monatsvergütung gezahlt wurde? Wann kündigen ohne Zurückzahlung?
|