#1 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 19:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 9
Standard Vergleich geschlossen-Fälligkeit Ansprüche?

Hallo zusammen,

wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen wurde, bei dem festgehalten wurde, dass der ehemalige AG dem AN noch Lohn zahlen muss und ein korrigiertes Zeugnis erstellen muss, wann wäre dann Zahlung und Zusendung des Zeugnisses fällig? Bisher sind über drei Wochen verstrichen und bisher ist nichts gekommen. AN hat es langsam satt und überlegt nun als nächsten Schritt den Vollstreckungsbescheid anzugehen. Wie lange nach dem Vergleich ist es "angemessen" den Vollstreckungsbescheid einzuleiten? Nachfragen beim ehemaligen AG will AN nicht mehr, das Ganze sieht sich nun schon über Monate hin und Lohn und Zeugnis werden dringend benötigt.

Danke vorab für eure Hilfe :-)

Jani
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
güteverfahren, lohnrückstände, vergleich

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an