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Alt 20.01.2012, 19:02
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Registriert seit: 19.02.2010
Beiträge: 39
Standard Scheinselbständigkeit?

Hallo,

ich bräuchte mal ein paar Meinungen, Ratschläge. Am Montag treffe ich mich mit unserem BR der zur Anhörung der betriebsbedingten Kündigung von mir und noch zwei weiteren Mitarbeitern gebeten wurde, ich möchte gern am WE mir zu diesen Gespräch ein paar Gedanken machen und hoffe hier auf Rat wie ich in dem Fall am geschicktesten vorhenen sollte...
Vorgeschichte: Ende 2011 teilte man uns mit, dass man unsere Abteilung an eine Fremdfirma vergeben möchte, man bot uns Aufhebungsverträge an. Diese galten allerdings nur eine Woche, danach hieß es würde man im Januar betriebsbedingt Kündigen. Die sog. "Fremdfirma" besteht allerdings aus 3 Mitarbeitern unserer Abteilung, denen man anscheinden eine weitere Zusammenarbeit angeboten hat, sofern sie sich selbständig machen. Daraufhin gründete einer der Mitarbeiter eine Service UG, zwei weitere stiegen in die Gesellschaft ein. Die Mitarbeiter sitzen weiterhin an ihrem Arbeitsplatz, nur dass sie dies dann künftig auf eigene Rechnung tun. Ich bin Laie und natürlich als Betroffener nicht objektiv. Aber ist das wirklich rechtens?
Mir bleiben sozusagen 3 Möglichkeiten:
Über den Aufhebungsvertrag über den Fristzeitraum hinaus zu verhandeln
Die Betriebsbedingte Kündigung abwarten (laut BR hat der bis 27.1. Zeit Einspruch zu erheben, also rechne ich damit am 30/31) und Kündigungsschutzklage erheben
oder in die UG einsteigen. Was für mich heissen würde ein Startkapital einzulegen und monatlich deutlich weniger Geld zu verdienen...
Noch als Nebeninfo, ich arbeite fast 20 Jahre in dem Berieb, der Betrieb hat Konzengröße.
Ich danke euch für eure Meinungen!
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