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Unser AG sieht folgende Regelung, übringes unter der Überschrift "Spielregeln" für die Vergütung von Mehrarbeit vor: "Bei einer Dauerüberbelastung über 120% werden alle darüber liegende Überstunden in Freizeit ausgeglichen."
Dies wird auf den Monat gerechnet. Ist so etwas zulässig? Gibt es keine gesetzliche Regelung das Mehrarbeit ausgeglichen werden muss? Im Vertrag steht nichts über die Vergütung der Mehrarbeit. |
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