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Alt 18.01.2012, 12:05
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Standard AW: Dienstvereinbarung versus Dienstanweisung

Zitat:
Zitat von matthias Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit länger schlafen und einfach erst um 8.00 kommen? Zu einfache Lösung?

Auch der Arbeitnehmer hat sich an das Arbeitszeitgesetz zu halten nicht nur der Arbeitgeber. Wenn per Direktionsrecht festgelegt ist, dass man am dem Tag bis 18.00 Uhr arbeiten muss, darf man ganz einfach nicht um 6.30 anfangen. So einfach ist das.

MfG
Matthias
Lieber Matthias, wo steht das?
klar darf ich um 6:30 Uhr anfangen und erst um 20 Uhr meine Arbeit beenden wenn ich folgende Bedingungen erfülle
Die Gesetzliche Ruhezeit zwischen arbeitsende und Arbeitsanfang wurde eingehalten, die Arbeitszeit liegt nicht über 10 Stunden und ich habe bei einer AZ über 9 Stunden mindestes 45 Minuten Pause gemacht, in dem Fall (6:30 bis 20 Uhr) würde sich eine Frühstückspause von 90 Minuten und eine Mittagspause von 120 Minuten machen und alles ist gut.

Rein gesetzlich
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