AW: widerspruch für fehlende arbeitsstunde
es kann schon sein, daß es in deinem arbeits- oder tarifvertrag sogenannte "ausschlußfristen" gibt,
die festlegen, wie lange man einen anspruch geltend machen kann
das würde heißen, wenn eine ausschlußfrist von drei monaten vereinbart wäre,
sind die ansprüche danach "verjährt"
da musst du mal nachschauen, was bei dir im vertrag steht.......
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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