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Alt 17.01.2012, 22:48
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Standard zu niedrige Lohngruppe wird bezahlt # Tarifvertrag wird vorenthalten # Höhe Urlaubsgeld # sofortige Lohnminderung bei Krankheit # kein Überstudenzusch

Hallo,

Ich bin seit vielen Jahren Arbeitnehmer in einer Handwerksfirma, welche Fensterelemente herstellt. Ich habe meine Fragen unten so übersichtlich wie möglich dargestellt. Die Suchfunktion des Forums hat mir leider nicht weitergeholfen. Für Hinweise und Tipps ggf. Links zu verwandten Themen bezüglich meiner Probleme bin ich sehr dankbar.


• Tarifvertrag wird in meiner Firma nicht offengelegt (geheime Verschlusssache)

Seit 1994 ist mir vom Arbeitgeber auch auf mehrmalige Nachfrage kein Tarifvertrag vorgelegt worden. Es wurde des Öfteren ein neuer Arbeitsvertrag angeboten, den ich abgelehnt habe.


• Zu geringe Lohngruppe wird bezahlt (7 statt 9!!)

Aus meiner im gültigen Arbeitsvertrag als Vorarbeiter (vereinbarte Lohngruppe 9) ergibt sich eine erhebliche Differenz des tatsächlich gezahlten Lohns (derzeit Lohngruppe 7). Lohngruppe 9 laut Arbeitsvertrag von 1994 und Lohngruppe 7 aufgrund einer Aktualisierungsmitteilung des Arbeitgebers (Umstellung der Lohngruppen) wieder ohne den Tarifvertrag vorgelegt. Daraus ergibt sich eine Differenz von ca. 4 € je Arbeitsstunde. In meinem Arbeitsvertrag ist eindeutig vermerkt, dass sämtliche Vereinbarungen auf tariflicher Grundlage zu leisten sind.

Frage: Muss mein Arbeitgeber mir die Lohngruppe 9 weiter zahlen, da diese im gültigen Arbeitsvertrag feststeht? Es wurde kein Änderungsvertrag von meiner Seite unterschrieben. Kann ich den zu wenig gezahlten Lohn rückwirkend und in welchem Zeitraum nachfordern?


• Arbeitsvertrag nur mit Firmenstempel, keine Arbeitgeberunterschrift

Desweiteren ist mein Arbeitsvertrag von mir (Arbeitnehmer) unterzeichnet aber seitens der Firma nur mit einem Firmenstempel gegengezeichnet worden (keine Unterschrift durch eine Person – es handelt sich um eine KG Kommanditgesellschaft). Ergeben sich dadurch Nachteile für mich beziehungsweise ist so ein Arbeitsvertrag rechtswirksam?


• Höhe des Urlaubsgeldes ohne Tarifvertrag nicht nachvollziehbar

Bei der Bezahlung des Urlaubsgeldes zahlt der Arbeitgeber einen Betrag, der nicht von mir nachvollzogen werden kann, da mir seit 1994 kein Tarifvertrag vorliegt.


• sofortige Lohnminderung bei Krankheit/Arbeitsunfall

Mein Arbeitgeber zieht im Krankheitsfall bzw. Arbeitsunfall eine angeblich übertarifliche Zulage ab. Meinerseits ist diese Zulage gar nicht nachvollziehbar, da mir wiederum der Tarifvertrag seit 1994 nicht vorliegt. Er zieht mir also ca. 1 € je Arbeitsstunde als sogenannte übertarifliche Zulage ab. Dadurch erhalte ich nur ca. 90% meines Netto-Lohnes. Soweit mir bekannt muss laut Gesetzgeber eine 100%-ige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen geleistet werden?


• Überstundenzuschlag wird nicht gezahlt/ Sozialabgaben

Geleistete Überstunden werden nicht als solche (gar nicht) bezahlt. Diese können abgesetzt werden, obwohl es dafür keine Vereinbarung bezüglich eines Arbeitszeitkontos gibt. Lediglich Überstundenliste wird per Email an mich gesendet.

Frage: Muss für die geleisteten Überstunden (Mehrarbeit), trotz des Absetzens, ein Überstundenzuschlag vom Arbeitgeber auf meinen Lohn gezahlt werden (Sozialabgaben..Steuern)?


Vielen Dank für eure Expertise!
MfG
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Stichworte
lohngruppe, lohnminderung, tarifvertrag, urlaubsgeld, überstundenzuschlag

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