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Zitat von brica
Hmm, vielleicht habe ich meine Fragen falsch formuliert...
zu 2) Mir geht es vor allem darum, den Status 'Elternzeit' nicht zu verlieren. Deshalb meine Frage ob und wie das in einem Vertrag festgehalten werden muss? Reicht dafür eine simple Befristung?
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Du darfst in der Elternzeit nicht mehr als 30 h arbeiten, wenn das eingehalten ist bist du weiter in Elternzeit.
Zitat:
Zitat von brica
zu 4) Wie muss die Vertragsgestaltung denn sein, dass mein Arbeitsverhältnis in Vollzeit nach der Elternzeit weitergeht und nicht aus irgendwelchen Gründen vorher aufgelöst werden kann? Das ist halt eigentlich meine größte Sorge - dass ich jetzt in Teilzeit beginne und in 5-6 Monaten jemand sagt: Du wir brauchen keine Teilzeitkraft mehr, hier ist deine Kündigung und ich dann nach der Elternzeit ohne Arbeit dastehe...
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Solange du in Elternzeit bist oder in Elternzeit teilzeitbeschäftigt hast du Kündigungsschutz, man kann das Vertragsverhältnis von Seiten des AGs nicht kündigen und auflösen könnt ihr es ja nur gemeinsam, also wenn du nicht willst geht das nicht.
Der AG kann ers kündigen am ersten Tag nach der Elternzeit, dann wirst du wieder behandelt wie alle anderen Kollegen auch. D.h. es gibt falls es kein Kleinbetrieb ist den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Und zuletzt wenn du unsicher bist, zeigt den vorgelegten Vertrag einem rechtskundigen vor Ort. Anwälte haften auch für ihre Aussagen, im Gegensatz zu Internetforen.