Krankschreibung und Ausgleichstage
Hallo Gemeinde,
angenommen, Kollege Herr B. hat auf Grund seiner Wochenendtätigkeit 2 Ausgleichstage, die er dann auch schon im Vorfeld plant und in das interne Dienstbuch einträgt.
Plötzlich und unerwartet erkrankt Herr B. aber nun und läßt sich 14 Tage AU-fähig schreiben.
Was passiert nun mit diesen beiden Ausgleichstagen, die er, wie schon geschildert, eingetragen hat und "dummerweise" genau in die Zeit der nun erfolgten Krankschreibung fallen?
Verfallen diese - ähnlich, als würde man an einem arbeitsfreien Wochenende erkranken - oder kann Herr B. sich diese 2 Tage irgendwann später nach seiner Krankschreibung nehmen?
Kann man das überhaupt pauschal beantworten?
Oder hat da jemand ein Quelle / Gesetzestext?
Danke für Anregungen & viele Grüße,
Gustav
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