Zitat:
Zitat von werner h.
Wenn der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhoben hat, könnte er vor dem Arbeitsgericht mit Verweis auf die neu zugewiesene Tätigkeit nun natürlich behaupten, dass der Beschäftigungsbedarf nicht weggefallen ist ...
Gruß,
werner
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Das ist eine interessante taktische Finte für den Prozess, allerdings könnte der AG die Entscheidung schon begründen.
Z.b. jemand arbeitet projektbedingt in 6 Monatszyklen und die Kündigungsfrist ist nicht mehr 6 Monate, also kann er in der Zeit kein Projekt mehr durchziehen, dann kann ihn der AG in meinen Augen für die letzten 3 Monate durchaus auch woanders einsetzen, solange das vom Arbeitsvertrag gedeckt ist. Das muss ja auch keine Dauertätigkeit sein.
MfG
Matthias