AW: Teilzeitvertrag muss aber Vollzeit arbeiten
Man müsste halt genauer wissen, was im Vertrag steht. Eine Teilzeitbeschäftigung muss konkret sein. Die Formulierung "mindestens 100h/Monat" ist m.E. nicht mit den AGB, die Grundlage für AV sind, vereinbar. Üblich ist meistens eine Formulierung zu Übestunden. Dies aber eben nur in Einzelfällen und nicht dauerhaft.
Zum "Plusstunden aufbauen" kann m.E. keine Verpflichtung bestehen.
__________________
Die Herrschenden müssen bewacht werden, nicht die Beherrschten
Friedrich Dürrenmatt
|