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Alt 16.01.2012, 16:36
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Standard Fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung"

Hallo, wie sieht folgender Fall aus?

Ich war seit dem 1.10.11 bei Arbeitgeber XY als Lagerist/Fahrer beschäftigt. Hierum handelt es sich um einen Kleinbetrieb(Obst und Gemüsehandel) mit 4 Mitarbeitern und ohne Tarifbindung.Als Probezeit wurden 8 Wochen vereinbart.

Zur Gesamtsituation sei angemerkt, dass ich von Mo-Fr.nachts in einer Lagerhalle kommisioniert und teilweise auch die Ware ausliefert.Samstags fuhr ich nur tagsüber die Ware aus.Für die anfallende Nachtarbeit bekam ich keinen Zuschlag, was ich auch monierte.Ohne Erfolg.

Ich beschwerte mich auch über den Zustand,dass mein Chef seinen Hund oftmals zu mir ins Obst und Gemüselager steckte,wenn er kurz wegging.Der Hund frisst alles und so auch die Sachen, die schon auf Rollis fertig kommisioniert waren und schleckt sie an(Tomaten,Gurken,usw.). Ich fande das nicht sonderlich hygenisch, da die Ware trotzdem an die Kunden(Hotels und Restaurants) rausgingen.Antwort vom Chef war nur das der Hund halt auch Hunger hätte.

Desweiteren drängte ich darauf,dass der Transporter mit welchem ich fuhr zur Werkstatt gebracht wird, da das Rückfahrlicht defekt war und ich besorgt war, dass ich vor allem Samstags,in einer süddeutschen Großstadt im innenstadtbereich Fußgänger gefährdet. Antwort darauf war lediglich man solle halt die Warnblinkanlage anmachen.Die Fußgänger sollen halt aufpassen wenn man rückwärts fährt.

In diesem Kleinbetrieb gibt es Fahrer C+D, welche die Ware tagsüber ausfahren. Nach Weihnachen hatte Fahrer C 2 Wochen Urlaub.Für diese Zeit übernahm ich seine Tätigkeit.Arbeitsbeginn war täglich um 6.00. Arbeitsende war unterschiedlich je nach Tour und Kundenanzahl.Pausen wurden nicht gemacht da ständiger Zeitdruck herrschte.Außerdem musste je nach außerer Witterung die geladene Ware gekühlt werden.Desweiteren konnte man sich nicht weit vom Auto entfernen, da der Schließmechanismus der Türen defekt war. Ein Dienstplan gab es nicht.Ein Zeitkonto auch nicht. Der Chef hat 2 Kunden aquiriert, bei denen man erst ab einer bestimmten Uhrzeit(14.30 + 16.00) anliefern kann und darf.Dazu sei gesagt,dass der Chef seine Angestellten viel unter sich regeln ließ wie z.b das Arbeiten an Samstagen.

So regelte ich und Stammfahrer D untereinander das man sich mit den beiden Kunden abwechseln würde, damit nicht immer der gleiche später Feierabend hat.Soweit so gut.In der 1.Woche übernahm ich den 14.30 Kunden, weil Fahrer D einen dringenden Termin hatte. In der 2.Woche an einem Dienstag fuhr ich auch den 16.00 Kunden an.2 Tage später war wieder der 14.30 Kunde dran und Z die Vertretung vom Chef (war im Urlaub)legte diesen Kunden auf die Tour von mir.Ich beschwerte mich(hatte einen Termin um 15.00 ausgemacht) und erinnerte an die Abmachung mit D,welcher auch zugegen war. D meinte zu Z das doch alles kein Problem wäre und er diesen Kunden fährt. Z blieb jedoch bei seiner Meinung,wahrscheinlich deswegen da D nach Feierabend Z häufig nach Hause fuhr,weil Z keinen Führerschein besitzt und er so an diesem Tag hätte länger auf D hätte warten müssen. Ich teilte mit das ich aufgrund der Abmachung untereinander einen wichtigen Termin ausgemacht hatte.Z reagierte barsch und meinte abschließend nur, dass er es dem Chef sagen würde.

2 Tage später war der Chef wieder zurück und redete mit mir darüber in einem normalen Ton,das wir zukünftig nichts mehr selbst untereinander regeln.Es gab weder eine Ermahnung, noch eine Abmahnung.Dieses Gespräch fand an einem Samstag statt.Mittwochs drauf meldete ich mich wegen einer entzündeten rechten Hand krank für eine Woche.Freitags hatte ich die fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" im Briefkasten.

Wie stehen die Chancen von mir diese fristlose Kündigung in eine fristgerechte ordentliche Kündigung auf Rechtswegen umwandeln zu lassen?
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