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Alt 17.01.2012, 11:00
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Standard AW: Fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung"

Zitat:
Zitat von Wolfpac Beitrag anzeigen
Nein, das steht nicht drin.
Wenn das fehlt, wird die fristlose auch nicht so einfach in eine fristgerechte umgewandelt. D.h. nach einem Urteil, müsste der AG erst wieder fristgerecht kündigen (oder er macht es noch vorher) was dir wieder ein paar Wochen bringen kann.

MfG
Matthias
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