#4 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 16:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2009
Beiträge: 5.127
Standard AW: Kündigung wegen Weiterbildung

Zitat:
Desweiteren interessiert mich dann noch ob ich, wenn ich zum Ende eines Kalendermonats kündige, zum 31.03.2012 schreiben muss oder zum 01.04.2012? Blicke da noch nicht so ganz durch
Ende des Kalendermonats ist natürlich der 31.3. Der 1.4. ist der Monatsanfang.

Zitat:
Meine Weiterbildung startet am 16.04.2012.
Nach § 622 Abs. 1 BGB können sich auch mit der Frist von 4 Wochen zum 15. des Monats kündigen. Das würde doch ideal passen!
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
arbeitsvertrag, gebühren, mündlicher

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an