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Alt 16.01.2012, 13:56
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Registriert seit: 16.01.2012
Beiträge: 11
Standard freistellung nach kündigung

ich habe mal eine frage zum kuendigungschutz.
ich wurde zum 31.10.2011 per email als kindermaedchen gekuendigt.
wurde dann ab den 26.9.2011 freigestellt bis zur kuendigung unter anrechnung meines urlaubs.
die freistellung war nicht einvernämlich, sie kam nur vom arbeitgeber aus.

muss mein arbeitgeber bis zur kuendigung mein lohn mir weiterzahlen oder braucht er das nicht?

es geht mir darum das mein arbeitgeber jetzt mein gehalt wieder haben moechte was ich in der freistellungszeit erhalten habe.

ich habe in der freistellungszeit mich im job neu orientiert, kann mein ehemaliger arbeitgeber mir deshalb den lohn zurueck verlangen?

vielen dank fuer ihre hilfe
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