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Zitat:
- Von wann bis wann Arbeitsunfähigkeit? - Wann kam die Kündigung? Tatsächlich nur per E-Mail, nie in Papierform, ohne Unterschrift? - Wann kam die Freistellungsmitteilung? - Wortlaut der Freistellungsmitteilung? - Wie viele Tage Resturlaub vor Erhalt der Freistellungsmitteilung? - Was geschah nach Erhalt der Freistellungsmitteilung? Wie lange wurde noch gearbeitet? Oder du denkst dir einfach "Rutsch mir doch den Buckel runter", ignorierst ihre Mails (siehe Matthias). Oder du schreibst ihr sinngemäß: "Liebe Ex-Chefin, Sie haben mich mit Mitteilung vom ... von der Arbeit freigestellt. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Gehalts besteht daher nicht. Ich bitte Sie, von weiteren Nachfragen abzusehen. Anderenfalls behalte ich mir vor, meinerseits Ansprüche geltend zu machen, da das Arbeitsverhältnis von Ihrer Seite aus nicht rechtmäßig beendet wurde." |
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