#4 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 21:12
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Beiträge: 2.142
Standard AW: fristlose Kündigung, Fernbleiben der Arbeitsstätte?

Zitat:
Zitat von doublec Beitrag anzeigen
Aber Fakt ist doch, er hätte mich doch abmahnen müssen, oder?
Nein,das ist kein Fakt !

Zitat:
Dann am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit, wollte ich die Krankmeldung rein bringen,
Wäre postalisch schneller gegangen und besser nachweisbar !

Grüsse,sueton
__________________
Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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