Arbeitszeugnis einklagen!
Hallo Ihr Lieben,
brauche wieder einmal Hilfe. Nachdem ich zum 01.11.11 gekündigt habe, kämpfe ich um mein qualifiziertes Arbeitszeugnis. In meinem Vertrag steht, ich kann innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ansprüche stellen. Bis zum 31.01.2012 habe ich also noch Zeit. Werde morgen die 2. Erinnerung mit Frist (mit Rückschein) senden, danach folgen Mahnbescheid und Klageschrift. Muss das alles bis zum 31.01.2012 geschehen, oder kann ich auch danach Klage einreichen (also nach der Anspruchsfrist)? Der AG wird sich bestimmt diese Zeit nehmen, aber soll/kann ich warten? Wie soll ich weiter handeln? Habe keinen Rechtschutz, muss das in Eigenregie clever tun.
Lg, kata
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