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Hallo.
Ich hatte bis 30.11.11 bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Nun hat die alte Firma bisher keinen Lohn gezahlt (Fällig zum 15.12.) und vertröstet mich am Telefon nur. Einen Lohnzettel habe ich bereits. Ich habe ihm jetzt folgendem Brief geschickt: 09.01.12 Mahnung ausstehende Lohnzahlung Sehr geehrter Herr xxx Sie haben mir bis dato den Lohn für November 2011 noch nicht bezahlt. Ich bitte Sie, den ausstehenden Lohn (laut Lohnabrechnung xxxx,54 €) binnen 7 Tagen zu bezahlen. Sie sind laut Arbeitsvertrag verpflichtet, mir den Lohn zum 15. des Folgemonats zu zahlen. Sollten Sie dieser Aufforderung wider Erwarten innerhalb der Frist nicht nachkommen, werde ich mein Recht über einen Anwalt geltend machen und zudem Zinsen von ihnen fordern(BAG, Beschluss vom 07.03.2001, Az.: GS 1/00). Sollten sie die Zahlung bereits angeordnet haben, betrachten sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen ist mein Vorgehen so in Ordnung? wie sollte ich weiter Vorgehen, wenn er nicht zahlt? MfG Marian |
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